Mieten zu Attraktiven preisen......
SANY SY 16C
TAGESMIETE
115.-€
WOCHENMIETE
500.-€
MONATSMIETE
1199.-€
SANY SY 18C
TAGESMIETE BIS 4 TAGE
115.-€
WOCHENPREIS
500.-€
MONATSMIETE
1199.-€
SANY SY 26C
TAGESMIETE BIS 4 TAGE
135.-€
WOCHENPREIS
550.-€
MONATSMIETE
1555.-€
SANY SY 35C
TAGESMIETE BIS 4 TAGE
159,-
WOCHENPREIS
699.-€
MONATSMIETE
2433.-€
SANYSY 50C
TAGESMIETE BIS 4 TAGE
215,-
WOCHENPREIS
899.-€
MONATSMIETE
2699.-€
SANY SY 80C
TAGESMIETE BIS 4 TAGE
240.-
WOCHENPREIS
1050.-€
MONATSMIETE
3250.-€
SANY SY 75C
TAGESMIETE BIS 4 TAGE
275.-
WOCHENPREIS
1099.-€
MONATSMIETE
3199.-€
KOMATSU WA100
TAGESMIETE BIS 4 TAGE
250.-
WOCHENPREIS
1000.-€
MONATSMIETE
3250.-€
MUCK-TRUCK DUMPER
TAGESMIETE BIS 4 TAGE
40.-
WOCHENPREIS
160.-€
MONATSMIETE
500.-€
Mietbedingungen
Mietbedingungen
1: Preise
Sämtliche oben genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2: Mietversicherung
Zu sämtlichen Maschinen ist für jeden Kalendertag, an dem die Maschine gemietet wird, eine Mietversicherung abzuschließen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Dauer der Miete. Die kosten für die Versicherung am Tag betragen 4,05.-€ netto.
3: Betankung
Mietmaschinen werden stets vollgetankt ausgeliefert / abgeholt und müssen im vollgetankten Zustand zurückgegeben werden. Fehlender Diesel wird mit einer Pauschale von 3,50 Euro netto pro Liter berechnet
4: Reinigung
Alle Maschinen werden in einem Sauberen Zustand angeliefert / abgeholt. Der Mieter ist verpflichtet, die Maschinen im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie geliefert oder abgeholt wurden. Falls die Maschinen nicht gereinigt zurückgegeben werden, wird für die Reinigung ein Stundenverrechnungssatz von 75 Euro netto berechnet. Die Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Reinigungsaufwand.
5: Selbstbeteiligung bei Schadensfällen
Im Schadensfall gilt folgende Regelung für die Selbstbeteiligung des Mieters:
Maschinen bis 3 Tonnen: Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 Euro netto pro Schaden.
Maschinen ab 3 Tonnen: Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500 Euro netto pro Schaden.
Wurde ein Schaden an der Maschine durch Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters verursacht, haftet der Mieter in voller Höhe des Gesamtschadens, unabhängig von der Höhe des Selbstbehalts.
6: Haftung bei Diebstahl
Im Falle eines Diebstahls der gemieteten Maschine gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 30 % des Maschinenneuwerts, zuzüglich der Wiederbeschaffungskosten und aller weiteren anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl entstehen.
Punkt 7: Haftung bei Diebstahl von Anbaugeräten
Im Falle eines Diebstahls von Anbaugeräten gilt folgende Regelung:
1. Löffel (z. B. Tieflöffel, Humuswanne):
• Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 Euro netto.
• Zusätzlich haftet der Mieter mit 30 % des Neuwerts des Anbaugeräts.
2. Hydraulische Anbaugeräte (z. B. Hydraulikhämmer, Greifer):
• Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 Euro netto.
• Zusätzlich haftet der Mieter mit 30 % des Neuwerts des Anbaugeräts.
Diese Regelung gilt unabhängig von der Mietdauer. Sollte der Diebstahl durch Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters verursacht worden sein, haftet der Mieter in vollem Umfang für den Gesamtschaden, einschließlich Wiederbeschaffungskosten und weiterer anfallender Kosten.
Punkt 8: Tagespreise und Nutzungsdauer
Sämtliche Tagespreise gelten für einen regulären Arbeitstag mit maximal 8 Stunden Nutzungszeit
Wird eine Maschine bei Tagesmieten länger als 8 Stunden genutzt, wird automatisch ein zweiter Tag in Rechnung gestellt. Diese Regelung dient der fairen Abrechnung und berücksichtigt den erhöhten Verschleiß sowie die intensivere Nutzung der Maschine.
Für längere Nutzungszeiten oder spezielle Einsatzbedingungen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Punkt 9: Tägliche Wartung und Kontrolle der Maschine
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Maschinen täglich abzuschmieren und dabei geeignete, passende Schmiermittel zu verwenden.
Zusätzlich müssen die folgenden täglichen Wartungs- und Kontrolleinheiten vom Mieter durchgeführt werden:
• Überprüfung des Ölstands
• Überprüfung des Wasserstands
Bei einer Mietdauer von länger als drei Tagen ist der Mieter zudem verpflichtet, die Kettenspannung der Maschine täglich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Sollten Abweichungen, Probleme oder Schäden festgestellt werden, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch:
• mangelnde Schmierung,
• fehlendes Öl,
• fehlendes Wasser,
• unsachgemäße Kettenspannung
oder unterlassene Kontrollen entstehen.
Diese Regelung dient der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Maschinenbetriebs und zur Vermeidung von Schäden durch unsachgemäße Wartung.